Die AGB's


 

1. Allgemein

Diese allgemeinen Verkaufs- Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge.

Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Der Sitz der Firma ist in Essen.

2. Angebot/Annahme

Bei Abschluss einen Kaufvertrages ist der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Angebote sind freibleibend. Angebote sind freibleibend. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste.

Bestellungen müssen mindestens einen Tag vor der Lieferung/Abholung aufgegeben sein.  Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden durch Lieferungverzögerung und nötig werdender Stornierungen wegen schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen. Vereinbarungen über uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich.

Stornierungen des Käufers sind dem Verkäufer bis 18 Uhr vor dem Tag der Lieferung/Abholung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Rasen schon geschält ist, kann der Verkäufer danach den vollen Kaufpreis einfordern. Bestellmengen über 500 m² sind drei Tage im Voraus zu bestellen.

3. Verpackung/Transport

Der Rollrasen wird dem Käufer auf Einweg oder Europaletten, je nach Vereinbarung ab Hof zur Verfügung gestellt. Europaletten werden im Tausch übergeben oder nach der aktuellen Preisliste berechnet. Mit Annahme des Rollrasens bestätigt der Käufer die Vollständigkeit der Ware. Für die Transportsicherung bei Abholung der Ware ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Dies gilt auch für das Ladegewicht sowie die maximale Nutzlast des Fahrzeuges. Das Gewicht des Rollrasens ist stark schwankend, je nach Witterung – ca. 18 – 25 kg pro m².

4. Zahlungsbedingungen

Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis spätestens bei Erhalt der Ware fällig. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt Ware nur gegen Vorkasse zu liefern.

Bei Kauf auf Rechnung ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

5. Gewährleistungen

Eine Garantie für das Anwachsen des Rollrasens kann nicht übernommen werden, da die Aufzucht und Pflege in den wichtigen ersten Wochen nach dem Verlegen durch den Verkäufer nicht beeinflusst werden kann.

6. Mängelrügen

Jede Lieferung ist sofort nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens 24 Stunden nach Erhalt schriftlich oder per Fax anzumelden. Andernfalls gilt die Ware als unbeanstandet. Der Verkäufer haftet auch bei rechtzeitiger Mängelrüge für Schäden jeglicher Art mit keiner höheren Summe als es dem anteiligen Rechnungsbetrag über die gelieferte Ware entspricht. Für die Entwicklung des Fertigrasens wird ausdrücklich keine Garantie übernommen, ebenso wenig für die Auswirkungen von den Käufern oder dritten zur Anwendung gebrachter Pflanzenschutz- oder Düngemittel. Ferner stellt das Auftreten von Pilzen und Krankheiten in gelieferten Waren keinen Mängel dar. Das Auftreten von Pilzsporen (Pilzen) und Viren ist von äußeren Einflüssen abhängig und somit nicht vom Verkäufer kontrollierbar. Auch stellt das Auftreten von Poa annua (Einjährige Rispe) und anderen Ungräsern sowie Kräutern im gelieferten Fertigrasen keinen Mängel dar, da auch deren Auftrete und Entwicklung von äußeren Einflüssen (z. B. Samen im Unterboden, Zuflug der Samen) abhängig und damit vom Verkäufer nicht kontrollierbar sind.

Somit ist der Verkäufer für die oben genannten Mängel nicht haftbar.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Essen